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Rechtsprechung
   BFH, 09.04.1991 - V R 88/90   

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https://dejure.org/1991,5806
BFH, 09.04.1991 - V R 88/90 (https://dejure.org/1991,5806)
BFH, Entscheidung vom 09.04.1991 - V R 88/90 (https://dejure.org/1991,5806)
BFH, Entscheidung vom 09. April 1991 - V R 88/90 (https://dejure.org/1991,5806)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 760
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 18.07.1989 - VIII R 30/89

    Finanzgerichtsverfahren - Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus BFH, 09.04.1991 - V R 88/90
    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert der Beschluß des BFH (oder des FG) über die Zulassung der Revision keine Rechtsmittelbelehrung (BFH-Beschluß vom 2. Januar 1968 VI R 140/67, BFHE 90, 395, BStBl II 1968, 121; BFH-Urteil vom 18. Juli 1989 VIII R 30/89, BFHE 158, 107, BStBl II 1989, 1020; BFH-Beschluß vom 16. Mai 1990 V R 12/90, BFH/NV 1991, 324).
  • BFH, 10.08.1977 - II R 89/77

    Steuerberater - Zustellung des Beschwerdebescheides - Sorgfältige Prüfung der

    Auszug aus BFH, 09.04.1991 - V R 88/90
    In den Fällen der Versäumung der Revisionsfrist nach Zulassung der Revision durch den BFH oder das FG ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH das Versäumnis nicht ohne Verschulden (z. B. BFH-Beschlüsse vom 10. August 1977 II R 89/77, BFHE 123, 14, BStBl II 1977, 769; vom 21. Juli 1986 IV R 31/86, BFH/NV 1988, 87), sofern - wie im Streitfall - die im FG-Urteil enthaltene Rechtsmittelbelehrung hinsichtlich des Beginns und der Dauer der Revisionseinlegungsfrist eindeutig ist.
  • BFH, 12.01.1968 - VI R 140/67

    Revision - Beschluß über Zulassung - FG - Rechtsmittelbelehrung - Revisionsfrist

    Auszug aus BFH, 09.04.1991 - V R 88/90
    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert der Beschluß des BFH (oder des FG) über die Zulassung der Revision keine Rechtsmittelbelehrung (BFH-Beschluß vom 2. Januar 1968 VI R 140/67, BFHE 90, 395, BStBl II 1968, 121; BFH-Urteil vom 18. Juli 1989 VIII R 30/89, BFHE 158, 107, BStBl II 1989, 1020; BFH-Beschluß vom 16. Mai 1990 V R 12/90, BFH/NV 1991, 324).
  • BFH, 21.02.1990 - IX R 215/87

    Unzulässigkeit der Revision wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

    Auszug aus BFH, 09.04.1991 - V R 88/90
    Falls der Senat mit der vorstehend unter 1. und 2. vertretenen Rechtsauffassung von dem von der Klägerin angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 21. Januar 1955 IV C 85.54 (Neue Juristische Wochenschrift 1955, 647) abweichen sollte, bedürfte es keiner Anrufung des Gemeinsamen Senats, weil das Urteil des BVerwG vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes ergangen ist (vgl. BFH-Beschluß vom 21. Februar 1990 IX R 215/87, BFH/NV 1991, 102, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerwG).
  • BVerwG, 21.01.1955 - IV C 85.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 09.04.1991 - V R 88/90
    Falls der Senat mit der vorstehend unter 1. und 2. vertretenen Rechtsauffassung von dem von der Klägerin angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 21. Januar 1955 IV C 85.54 (Neue Juristische Wochenschrift 1955, 647) abweichen sollte, bedürfte es keiner Anrufung des Gemeinsamen Senats, weil das Urteil des BVerwG vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes ergangen ist (vgl. BFH-Beschluß vom 21. Februar 1990 IX R 215/87, BFH/NV 1991, 102, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerwG).
  • BFH, 16.05.1990 - V R 12/90

    Zulässigkeit einer Revision hinsichtlich Versäumung einer

    Auszug aus BFH, 09.04.1991 - V R 88/90
    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert der Beschluß des BFH (oder des FG) über die Zulassung der Revision keine Rechtsmittelbelehrung (BFH-Beschluß vom 2. Januar 1968 VI R 140/67, BFHE 90, 395, BStBl II 1968, 121; BFH-Urteil vom 18. Juli 1989 VIII R 30/89, BFHE 158, 107, BStBl II 1989, 1020; BFH-Beschluß vom 16. Mai 1990 V R 12/90, BFH/NV 1991, 324).
  • BFH, 21.07.1986 - IV R 31/86

    Einlegung einer Revision durch Benennung als "Nichtzulassungsbeschwerde"

    Auszug aus BFH, 09.04.1991 - V R 88/90
    In den Fällen der Versäumung der Revisionsfrist nach Zulassung der Revision durch den BFH oder das FG ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH das Versäumnis nicht ohne Verschulden (z. B. BFH-Beschlüsse vom 10. August 1977 II R 89/77, BFHE 123, 14, BStBl II 1977, 769; vom 21. Juli 1986 IV R 31/86, BFH/NV 1988, 87), sofern - wie im Streitfall - die im FG-Urteil enthaltene Rechtsmittelbelehrung hinsichtlich des Beginns und der Dauer der Revisionseinlegungsfrist eindeutig ist.
  • BFH, 25.02.1999 - X R 102/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Büroversehen

    In den Fällen der Fristversäumnis nach Zulassung der Revision durch den BFH oder das FG ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH das Versäumnis nicht unverschuldet (BFH-Entscheidungen in BFHE 123, 14, BStBl II 1977, 769, und vom 9. April 1991 V R 88/90, BFH/NV 1991, 760), sofern --wie im Streitfall-- die im FG-Urteil enthaltene Rechtsmittelbelehrung hinsichtlich des Beginns und der Dauer der Frist für die Einlegung der Revision eindeutig ist.

    Für das Verschulden ist ohne Bedeutung, wenn im Begleitschreiben zur Zustellung des Zulassungsbeschlusses nicht noch einmal auf die Regelungen der §§ 120 Abs. 1 Satz 1, 115 Abs. 5 letzter Satz FGO hingewiesen worden ist (BFH in BFH/NV 1991, 760, m.w.N.).

  • BFH, 23.03.1995 - X R 36/95

    Grundvoraussetzung von Revision und Nichtzulassungsbeschwerde

    In den Fällen der Fristversäumis nach Zulassung der Revision durch den BFH oder das FG ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH das Versäumnis nicht unverschuldet (BFH-Entscheidungen in BFHE 123, 14, BStBl II 1977, 769, und vom 9. April 1991 V R 88/90, BFH/NV 1991, 760), sofern -- wie im Streitfall -- die im FG-Urteil enthaltene Rechtsmittelbelehrung hinsichtlich des Beginns und der Dauer der Revisionseinlegungsfrist eindeutig ist.

    Für das Verschulden ist ohne Bedeutung, wenn im Begleitschreiben zur Zustellung des Zulassungsbeschlusses nicht noch einmal auf die Regelungen der §§ 120 Abs. 1 Satz 1, 115 Abs. 5 letzter Satz FGO hingewiesen worden ist (BFH in BFH/NV 1991, 760 m. w. N.).

  • BFH, 29.04.1997 - VIII B 5/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Sofern der Prozeßbevollmächtigte der Kläger entgegen der eindeutigen und unbestrittenen Rechtslage angenommen haben sollte, er könne die Beschwerdebegründung fristgerecht auch noch nach Ablauf der einmonatigen Beschwerdefrist abgeben, beruht dieser Irrtum auf einer vermeidbaren und daher fahrlässigen Unkenntnis des Verfahrensrechts (vgl. z. B. Gräber/Koch, a. a. O., § 56 Rdnr. 32, m. w. N. aus der Rechtsprechung), zumal bereits aus der dem angefochtenen Urteil beigefügten Rechtsmittelbelehrung (Abs. 2 und 3) zu entnehmen war, daß etwaige Zulassungsgründe i. S. von § 115 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 FGO innerhalb der einmonatigen Beschwerdefrist darzulegen waren (zur Notwendigkeit der Beachtung von Rechtsmittelbelehrungen vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 1990 X B 47/89, BFH/NV 1991, 176, und vom 9. April 1991 V R 88/90, BFH/NV 1991, 760).
  • BFH, 19.10.1995 - II B 69/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Der Prozeßbevollmächtigte muß die Rechtsmittelbelehrung beachten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 1990 X B 47/89, BFH/NV 1991, 176, und vom 9. April 1991 V R 88/90, BFH/NV 1991, 760, Koch in Gräber, Kommentar zur Finanzgerichtsordnung, § 56 Anm. 30).
  • BFH, 25.05.1994 - X R 17/93

    Adressateneigenschaft des Bundesfinanzhofs (BFH) für die Einlegung eines

    Daß die Zulassungsentscheidung keine (weitere) Belehrung enthielt, ist unbeachtlich (vgl. dazu und zu den Anforderungen an die Rechtsmittelbelehrung im übrigen: BFH-Entscheidungen vom 18. Juli 1989 VIII R 30/89, BFHE 158, 107, BStBl II 1989, 1020; vom 12. Oktober 1990 VI R 117/87, BFH/NV 1991, 662, und vom 9. April 1991 V R 88/90, BFH/NV 1991, 760; Gräber, Kommentar zur Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., 1993, § 55 Rz. 22 ff. und § 115 Rz. 66).
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Rechtsprechung
   BFH, 05.04.1991 - VII B 132/90   

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https://dejure.org/1991,11316
BFH, 05.04.1991 - VII B 132/90 (https://dejure.org/1991,11316)
BFH, Entscheidung vom 05.04.1991 - VII B 132/90 (https://dejure.org/1991,11316)
BFH, Entscheidung vom 05. April 1991 - VII B 132/90 (https://dejure.org/1991,11316)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 760
 
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Wird zitiert von ...

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Rechtsprechung
   BFH, 22.03.1991 - VII B 219/90   

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https://dejure.org/1991,22585
BFH, 22.03.1991 - VII B 219/90 (https://dejure.org/1991,22585)
BFH, Entscheidung vom 22.03.1991 - VII B 219/90 (https://dejure.org/1991,22585)
BFH, Entscheidung vom 22. März 1991 - VII B 219/90 (https://dejure.org/1991,22585)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 760
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 31.01.1989 - VII B 162/88

    Revision - Übergangener Beweisantrag

    Auszug aus BFH, 22.03.1991 - VII B 219/90
    Anschluß an Senatsbeschluß vom 31. Januar 1989 VII B 162/88.
  • BFH, 27.12.1991 - V B 48/91

    Prüfungsumfang bei einer gegen einen Änderungsbescheid gerichteten

    Der Kläger kann den Verfahrensmangel (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) nicht mehr geltend machen, weil er eine entsprechende Rüge in der mündlichen Verhandlung vor dem FG versäumt hat (§ 155 FGO i. V. m. § 295 der Zivilprozeßordnung; BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 1989 VII B 162/88, BFHE 155, 498, BStBl II 1989, 372; vom 22. März 1991 VII B 219/90, BFH/NV 1991, 760).
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Rechtsprechung
   BFH, 23.04.1991 - IX R 83/86   

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https://dejure.org/1991,22575
BFH, 23.04.1991 - IX R 83/86 (https://dejure.org/1991,22575)
BFH, Entscheidung vom 23.04.1991 - IX R 83/86 (https://dejure.org/1991,22575)
BFH, Entscheidung vom 23. April 1991 - IX R 83/86 (https://dejure.org/1991,22575)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 760
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 22.01.1991 - X R 107/90

    Auch juristische Personen können vor den FG als Prozeßbevollmächtigte auftreten

    Auszug aus BFH, 23.04.1991 - IX R 83/86
    Anschluß an BFH-Urteil vom 22. Januar 1991 X R 107/90.
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